Wie an vielen anderen Gelenken des Körpers können auch an den Fingergelenken arthrotische Veränderungen eintreten. Diese führen zu einem Aufbrauchen des Gelenkknorpels mit der Folge von Schmerzen, Bewegungseinschränkung und Verdickung des betroffenen Gelenkes.
Die primäre Arthrose der Fingerendgelenke nennt man Heberden-Arthrose, die der Fingermittelgelenke Bouchard-Arthrose
Die operative Behandlung von Fingergelenksarthrosen richtet sich nach Ausmaß der Bewegungseinschränkung am betroffenen Gelenk, den Schmerzen und dem radiologischen Befund.
Ganz wesentlich bei der Wahl eines Operationsverfahrens ist dabei, welches Gelenk betroffen ist. Am Bewegungsumfang eines Fingers haben Grundgelenk, Mittelgelenk und Endgelenk einen ganz unterschiedlichen Anteil. Die größte Bedeutung kommt dabei dem Grundgelenk mit ca. 70% zu. Aus diesem Grund wird dieses Gelenk nur in Ausnahmefällen versteift. Das Mittelgelenk hat einen Anteil von ca. 27% am Bewegungsumfang eines Fingers. Auch hier setzt sich immer mehr die Versorgung mit Gelenkprothesen durch. Das Endgelenk mit einem Anteil von nur 3% kann technisch nicht mit einer Prothese versorgt werden. Die Versteifung dieses Gelenkes kann jedoch ohne wesentliche Funktionseinbuße vorgenommen werden.